Fragen und Antworten

Hier finden Sie viele Antworten auf viele Fragen.

1. Wer kann am Maimarkt teil nehmen?
Vereine, Aussteller, Schausteller, Freiberufler, sowie Handel- & Gewerbetreibende, aber auch Privatpersonen sind eingeladen, sich oder Ihr Gewerbe zu präsentieren.
2. Wie groß muss ein Stand sein?
Das Standard-Stand wird mindestens in Rechnung gestellt. Im Außenbereich beträgt der Standard-Stand mind. 4m Länge x 3m Breite. Jeder weitere laufende Meter Länge wird mit einem Zuschlag berechnet. Im Ausstellerzelt beginnt die Standgröße bei 3m x 3m. Bei besonderen Formaten sprechen Sie uns bitte unbedingt vorab telefonisch an.
3. Wie sollte ein geeigneter Stand aussehen?
Wir gehen davon aus, dass sich jeder Standbetreiber um einen professionellen Auftritt bemüht. Dem Besucher soll ein angenehmes, übersichtliches und einladendes Gesamtbild vermittelt werden. Jeder Standbetreiber muss nach außen seine Firmierung mit Kontaktdaten durch ein Schild in DIN-A3 Größe gut lesbar anbringen.
4. Wie verläuft das Anmeldeverfahren?
Mit Eingang der Anmeldung per FAX oder Post bei uns wird Ihr Anmeldung aufgenommen und ausgewertet. Anschließend werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzten, um weitere Fragen zu klären bzw. erhalten Sie eine Anmeldebestätigung inkl. Rechnung und die Standgebühren wird umgehend fällig.
5. Kann ich mit einem zweiten Interessenden einen Stand gemeinsam betreiben?
Gemeinschaftsstände sind nicht zulässig. Jeder Standbetreiber muss entsprechend der Standgröße einen Beitrag leisten. Da für den HGVH keine weiteren Einnahmenquellen als die der Standgebühr zur Deckung der Kosten besteht, ist dies unumgänglich. 6. Ab wann kann ich den Stand aufbauen?
Auf der Haupstraße (OT:Hochelheim) sind Samstags noch die Geschäfte bis 12:30 Uhr geöffnet. Deshalb ist der Aufbau erst ab 13:00 Uhr gestattet und muss bis 14:30 Uhr abgeschlossen sein. Beginn/Öffnungszeiten des Marktes sind Samstag 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Sonntag 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Haben Sie ein Stand auf dem Vorplatz oder im Ausstellerzelt können Sie Ihren Stand am Freitag, den 15.05. ab 18:00 Uhr oder am Samstag zwischen 08:00 Uhr und 14:00 Uhr aufbauen.
7. Wann und wo wird mir der genaue Standplatz zugeteilt?
Die Standplatz-Nummer erhalten Sie, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Standgebühr bezahlt wurde im Maimarkt-Büro. Anschließend werden die HGVH-Helfern des jeweiligen Straßenabschnittes Sie eingeweisen.
8. Wieso muss ich ein Namensschild an meinem Stand anbringen?
Vorschriften des neuen Lebensmittelrechtes schreiben vor, dass einem Fremden von außen ersichtlich sein muss, wer Ansprechpartner/Standbetreiber ist. Zusätzlich ergibt sich eine bessere Übersicht und dient zusätzlich der Eigenwerbung.

Für weitere Fragen verwenden Sie bitte das Kontakt-Formular.

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